Allgemeine
Kaufvertrag für bewegliche Sachen von JRS, Janssen RuiterSport.
JRS Janssen RuiterSport
Kettingdreef 2
4841 KD PRINSENBEEK
Nederland
Eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer H 20103773.
Nummer van leveringsvoorwaarden verkrijgbaar bij KvK Tilburg HR 201037730000.
JRS, Janssen RuiterSport Agenturen mit Sitz in Breda, Kettingdreef 2, gesetzlich vertreten durch Frau Janssen in der Funktion der Direktorin, nachstehend ’Verkäufer ’ oder ‘JRS, Janssen RuiterSport Agenturen’ genannt.
(Name des Unternehmens) …………………………………………………………….mit Sitz in …………………………………….. geschäftliche Anschrift…………………………………………………………., gesetzlich vertreten durch Herrn/Frau…………………………………………………………….. in der Funktion…………………………………… nachstehend ‘Auftraggever’ oder ‘Abnehmer’ genannt.
vereinbaren Folgendes:
Lieferbedingungen
Produkt
Artikel 1
- Der Verkäufer verpflichtet sich, die Produkte, bekannt unter den Markennamen, Equine Legcooler, LeMieux, LJ Leathers, Oxer Socks, Q-Linn – nachstehend als “das Produkt/die Produkte” bezeichnet, an den Auftraggeber zu liefern.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich an den Verkäufer einen Betrag zu zahlen, nachstehend als “Kaufpreis’ bezeichnet, der auf der Rechnung der jeweiligen Produkte angegeben ist.
- Der Rechnungsbetrag wird auf das Bankkonto IBAN NLRABO 0142432598, auf den Namen von JRS Janssen Ruitersport eingezahlt.
Allgemein
Artikel 2
- Diese Lieferbedinungen sind für alle durch JRS Janssen RuiterSport Agenturen geschlossenen Vereinbarungen gültig, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wird. Einkaufs- und Verkaufsbedingungen von Abnehmern oder Auftraggebern sind nur verbindlich sofern sie nicht von diesen Vereinbarungen abweichen.
- Sollte eine Vereinbarung von JRS Janssen RuiterSport von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, gilt diese Abweichung nur insoweit als diese ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart und von JRS Janssen RuiterSport Agenturen schriftlich bestätigt wurde, wobei alle nicht ausdrücklich abweichenden Bestimmungen unberührt bleiben.
- JRS Janssen RuiterSport Agenturen ist berechtigt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen von untergeordneter Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden. Wichtige inhaltliche Änderungen werden im Vorfeld mit dem Abnehmer besprochen.
Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Artikel 3
- Alle durch JRS geschlossenen Vereinbarungen gelten als in den Niederlanden geschlossen. Auch die, die im Ausland, wie Belgien, Deutschland und Luxemburg, geschlossen werden, sind dem niederländischem Recht unterworfen. In den Fällen, in denen niederländisches Recht schwer anwendbar ist, ist das niederländische Recht soweit wie möglich zu berücksichtigen. Alle Streitigkeiten und Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit den mit JRS geschlossenen Verträgen ergeben, werden vom zuständigen Gericht unter Ausschluss eines anderen Richters entschieden, es sei denn, das Amtsgericht ist dazu befugt oder JRS ziehen es vor, die Gegenpartei vor dem zuständigen Richter ihres Niederlassungsortes anzusprechen.
- Für alle durch JRS, Janssen RuiterSport Agenturen geschlossenen internationalen Verträge, die als in den Niederlanden geschlossen gelten und niederländischen Recht unterliegen, gilt zusätzlich das Wiener Kaufrecht. Vereinbarungen, die mit einer Partei geschlossen werden, die nicht in einem Vertragsstaat niedergelassen ist, unterliegen dennoch dem Wiener Kaufrecht, im Sinne von Art. 4 Rome-I-Vo.
Angebote und Vereinbarung
Artikel 4
- Offerten und Angebote sind für JRS Janssen RuiterSport Agenturen freibleibend, auch im Bezug auf die darin genannten Preise und andere Bedingungen.
- Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von 2 Wochen, außer im Angebot ist eine andere Gültigkeitsdauer angegeben.
- Alle Vereinbarungen oder Änderungen von Vereinbarungen binden JRS Janssen RuiterSport Agenturen erst nach schriftlicher Bestätigung seitens JRS.
- Jede Vereinbarung enthält die aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen, die von einer ausreichenden Kreditwürdigkeit des Abnehmers/Auftraggebers abhängt. Die Beurteilung liegt ausschließllich im Ermessen von JRS Janssen RuiterSport Agenturen.
- Das Überschreiten der Lieferzeit oder der Zeit innerhalb der JRS ihre Leistung zugesagt haben, egal durch welche Ursache, gewährt dem Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz, Rückritt vom Vertrag oder auf Nichteinhaltung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
- In Katalogen und Preislisten gezeigte Abbildungen, Zeichnungen und angegebene Daten sind nicht bindend, es sei denn, sie sind ausdrücklich in einem durch beide Parteien unterzeichneten Vertrag oder einer von JRS, Janssen RuiterSport Agenturen unterzeichneten Auftragsbestätigung aufgenommen. Geringe Maßabweichungen oder Änderungen der Ausführung bleiben zu Gunsten einer guten Ausführung vorbehalten.
- JRS, Janssen RuiterSport Agenturen ist nicht verpflichtet bereits gelieferte Produkte nachzuliefern, sollten diese nicht mehr produziert werden oder aus dem Verkaufsprogramm genommen worden sein.
- Nach Erhalt eines Auftrages durch JRS, Janssen RuiterSport Agenturen sind Änderungen der Bestellung (sofern noch möglich) innerhalb von zwei Werktagen nach Versendung der Auftragsbestätigung durch JRS, Janssen RuiterSport Agenturen möglich. Der Auftraggeber hat eine hierdurch entstehende eventuelle Verlängerung der Lieferzeit zu berücksichtigen. Eventuell anfallende Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
- Der Auftraggeber und/oder Verkäufer ist and die geschlossene Vereinbarung gebunden, die von befugten Personen und von Personen geschlossen wurden, von denen der Auftraggeber und/oder Verkäufer annehmen konnte, dass sie dazu befugt waren.
Preise
Artikel 5
- Kaufpreise und Angebote verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, Transportkosten, Verpackungskosten und sonstiger staatlicher Abgaben.
- Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.
- Bei Lieferung eines Produktes, das nicht der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und JRS, Janssen RuiterSport Agenturen entspricht, hat der Kunde kein Recht eine an die Minderung des Warenwertes angepasste Preisminderung vorzunehmen.
Lieferung
Artikel 6
- Der Transport der Produkte wird auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers durchgeführt.
- Für Sendungen mit einem Warenwert unter 450,- Euro netto Rechnungsbetrag, exklusiv Umsatzsteuer, werden Transportkosten berechnet.
- Sendung mit einem Warenwert von über 450,- Euro netto Rechnungsbetrag, eklusiv Umsatzsteuer, werden innerhalb der Niederlande frei Haus geliefert. Für Belgien, Luxemburg und Deutschland gilt frei Niederländische Grenze. Lieferungen erfolgen zwei mal pro Woche.
- Transportkosten für Pflegeprodukte und Nahrungsergänzungsmittel werden immer vom Auftraggeber getragen.
- Für Lieferungen rückständiger Ware werden keine Transportkosten berechnet. Es ist nicht möglich, Lieferungen rückständiger Ware Ware aus anderen Bestellungen hinzuzufügen. Diese Ergänzungen der Lieferung werden wie eine Neubestellung behandelt, bei weniger als 450,- Euro netto Rechnungswert werden die üblichen Transportkosten berechnet.
- Werden Sendungen mit unterschiedlichen Bestellnummern gemeinsam versendet, werden nur einmal Transportkosten berechnet. Beträgt der Rechnungsbetrag der Gesamtlieferung zum Versandzeitpunkt mehr als 450,- Euro netto, werden keine Transportkosten berechnet.
- Die Lieferung hat stattgefunden, sobald die Ware durch den Transporteur bei JRS, Janssen RuiterSport Agenturen abgeholt wurde.
- JRS, Janssen RuiterSport Agenturen behält sich das Recht von Teillieferungen und Teilrechnungen vor.
- Der Auftraggeber ist zur Abnahme der durch ihn bestellten Produkte verpflichetet.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet die Produkte am vereinbarten Platz/an den vereinbarten Plätzen abzunehmen zu dem Zeitpunkt an dem JRS, Janssen RuiterSport Agenturen, diese bei ihm anliefert oder anliefern lässt oder in dem Moment, in dem die Produkte ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Gerät der Kunde in Verzug, gehen die daraus entstehenden Kosten zu seinen Lasten.
Lieferzeit
Artikel 7
- Die Angabe von Lieferterminen in Angeboten und/oder Verträgen erfolgt nach bestem Wissen und wird nach Möglichkeit berücksichtigt. Bei Überschreitung dieser Termine setzt sich JRS, Janssen RuiterSport Agenturen mit dem Auftraggeber in Verbindung. Die Liefertermine sind nie als fixe Termine anzusehen.
- Wird die Lieferung eines Auftrages auf Wunsch des Auftraggebers verschoben oder beschleunigt, hat JRS, Janssen RuiterSport Agenturen das Recht auf eine Vergütung der dadurch entstehenden Kosten. Die Bezahlung des Auftrages ist sofort fällig.
- Das Überschreiten der Lieferzeit oder der Zeit innerhalb der JRS ihre Leistung zugesagt haben, egal durch welche Ursache, gewährt dem Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz, Rückritt vom Vertrag oder auf Nichteinhaltung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
Bezahlung
Artikel 8
- Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber schuldet die gesetzlichen Zinsen ab Fälligkeit.
- Liegt JRS, Janssen RuiterSport Agenturen eine schriftliche Vollmacht des Auftraggebers für automatischen Bankeinzug vor, wird Skonto in Höhe von 2% des Nettowarenwertes abgezogen. Der Bankeinzug erfolgt innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung.
- Glaubt der Kunde an einem gelieferten Produkt Mängel festzustellen, ist er nicht berechtigt, seine Pflicht zur Zahlung der Rechnung in Bezug auf Produkte derselben Lieferung für die keine Beanstandungen vorliegen, abzulehnen oder auszusetzen.
- Alle Produkte bleiben Eigentum von JRS, Janssen RuiterSport Agenturen bis der Auftraggeber alle Kosten, einschließlich Zinsen und weiterer Kosten, vollständig an JRS, Janssen RuiterSport gezahlt hat.
- Hat ein Auftraggeber seine offenstehenden Rechnungen nach Fälligkeitsdatum nicht beglichen, ist JRS, Janssen RuiterSport Agenturen berechtigt, weitere Lieferungen ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz einzustellen.
Risiko
Artikel 9
- Die Produkte unterliegen dem Risiko von JRS, Janssen RuiterSport Agenturen bis zu dem Augenblick an dem der Transporteur die Ware zur Versendung zum Auftraggeber bei JRS, Janssen RuiterSport Agenturen abholt.
- Bei internationalen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und JRS, Janssen RuiterSport Agenturen regelt der Incoterm ‘Free Carrier Prinsenbeek Incoterms 2010’ Risiko und Haftung im Bezug auf diese Vereinbarungen.
Reklamation und Garantie
Artikel 10
- Gelieferte Produkte unterliegen den möglichen Garantiebestimmungen des Lieferanten und Herstellers der betreffenden Produkte. Treten Beanstunden an Produkten auf, die nicht untere die Garantiebedingungen fallen, trägt hierfür anfallende Kosten der Auftraggeber.
- Reklamtionen aus Sendungen müssen innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich an JRS Janssen RuiterSport Agenturen gemeldet werden.
- Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung ist der Auftraggeber verpflichtet, JRS Janssen RuiterSport Agenturen die Gelegenheit zu geben, zur Beanstandung Stellung zu nehmen.
- JRS Janssen RuiterSport Agenturen haftet nicht für mangelhafte Lieferung oder nicht-vertragsgemäße Erfüllung, wenn:
- die Beanstandung nicht rechtzeitig schriftlich gemeldet wurde;
- JRS Janssen RuiterSport Agenturen auf eine rechtzeitige und begründete Beanstandung nicht reagieren konnte;
- die Beanstandung auf eine unsachgemäße Behandlung oder mangelnde Pflege durch den Abnehmer zustande gekommen ist.
- JRS Janssen RuiterSport Agenturen ist nicht haftbar für die Folgen von waschen, färben, dämpfen und reinigen der gekauften Produkte.
- Die Rücksendung von beanstandeten Produkten kann nur nach vorheriger Zustimmung durch JRS Janssen RuiterSport Agenturen und nach den von ihr festgelegten Bestimmungen erfolgen.
- Lässt der Kunde innerhalb der Garantiezeit Änderungen oder Reparaturen ohne die vorherige Zustimmung von JRS, Janssen RuiterSport Agenturen durchführen, erlischt eine eventuelle Garantieverpflichtung.
- Eine vollständige oder teilweise Gutschrift der zurück gesendeten Waren erfolgt nicht.
- Produkte, die zur Reklamtion zurück gesendet werden, müssen sauber und bestenfalls gewaschen sein. Die Produkte müssen mit einem Kaufbeleg versehen sein. Nicht gereinigte Produkte oder Produkte ohne Kaufbeleg werden nicht bearbeitet und unverzüglich an den Auftraggeber auf seine Kosten an ihn zurück gesendet.
Haftung
Artikel 11
- JRS, Janssen RuiterSport Agenturen haftet nicht für Schäden oder Verluste, gleich aus welchem Grund, an Produkten und anderen Sachen, die durch den Aufftrageber zur Verfügung gestellt werden.
- Werden äußerliche oder äußerlich erkennbare Schäden an Produkten festgestellt, müssen diese zeitnah, spätestens innerhalb einer Woche bei JRS Janssen RuiterSport Agenturen gemeldet werden. Wird der Schaden nicht rechtzeitig gemeldet, kann das Produkt nicht mehr als Transportschaden angesehen werden. Alle anfallenden Kosten sind in diesem Fall zu erstatten.
- Die Parteien können in der Verhandlungsphase oder als Ergebnis dieser Verhandlungen ohne Einhaltung von Artikel 3:33 und Artikel 3:35 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und ohne rechtswidrige Handlungen aneinander gebunden werden. Den Verhandlungsparteien steht es frei, die Verhandlungen abzubrechen, es sei denn, dies wäre aufgrund des berechtigten Vertrauens der anderen Partei beim Abschluss des Abkommens inakzeptabel. Eventuell entandene Schäden sind daher von der Gegenpartei zu ersetzen.
Höhere Gewalt, Aussetzung und Kündigung
Artikel 12
- Höhere Gewalt entbindet JRS, Janssen RuiterSport Agenturen von den vertraglichen Verpflichtungen gegenüner dem Auftraggeber. Unter Höher Gewalt sind alle unvorhergesehenen Umstände von außen zu verstehen, die nicht von ihrem Willen abhängen und die Geschäftstätigkeit so beeinflussen, dass die getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten werden können.
- Im Fall von nicht zu vertretenden Mängeln auf Seiten des Auftraggebers hat JRS, Janssen RuiterSport Agenturen das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen und, sofern die Erfüllung des Vertrages durch den Auftraggeber dauerhaft unmöglich ist, das Recht, seine Verpflichtungen gegenünber dem Auftraggeber für die Dauer des Mangels auszusetzen, ohne dass dem Auftraggeber irgend eine Form der Entschädigung zusteht.
- Im Falle Höherer Gewalt sind beide Parteien dazu verpflichtet, sich über die Verhinderung und die Folgen für ihre Vereinbarung zu informieren und diese deutlich zu beschreiben. Wenn die Partei, die sich auf Höhere Gewalt beruft, nachlässig mit der Bekanntgabe ist, ist verpflichtet, den durch diesen Informationsmangel entstandenen Schaden zu ersetzen.
- Bei vom Auftraggeber zu vertretenden Mängeln ist JRS, Janssen RuiterSport Agenturen berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, die Vertragserfüllung ist durch den Kunden doch noch möglich. Bei später eintretendem Verzug des Auftraggebers hat JRS, Janssen RuiterSport Agenturen das Recht auf Auflösung, Nacherfüllung oder Ersatzlieferung.
- Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist JRS, Janssen RuiterSport Agenturen berechtigt, den geschlossenen Vertrag zu kündigen.
Eigentumsvorbehalt und andere Sicherheiten
Artikel 13
- Unbeschadet der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleiben alle von JRS, Janssen RuiterSport Agenturen gelieferten Produkte bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen Eigentum von JRS, Janssen RuiterSport Agenturen. Bis zur Zahlung des Auftraggebers werden alle Ansprüche von JRS, Janssen RuiterSport Agenturen gegen diesen, die in den Anwendungsbereich von von Artikel 92, Buch des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches fallen, unabhängig von der Schuld und Fälligkeit, einschließlich Zinsen und Kosten, aufgehoben. Vor vollständiger Bezahlung ist der Auftraggeber nicht befugt, die Produkte an Dritte zu verpfänden oder übertragen, mit Ausnahme von der von JRS, Janssen RuiterSport Agenturen gelieferten Produkte, die der Auftraggeber im Rahmen des normalen Geschäftsbetrieb überträgt. Im Falle eines Verstoßes hiergegen und bei vollständiger oder teilweiser Anwendung von Artikel 11 dieser Geschäftsbedingungen ist JRS, Janssen RuiterSport Agenturen berechtigt, alle gelieferten Produkte zurück zu nehmen oder zu geben von dem Platz, an dem die Produkte sich befinden, ohne dass hierfür eine Genehmigung des Auftraggebers oder eines Gerichtes erforderlich ist. In diesem Fall ist jede Forderung von JRS, Janssen RuiterSport Agenturen fällig und zahlbar.
- Für den Fall, dass JRS, Janssen RuiterSport Agenturen von ihren Rechten gemäß Absatz 1 Gebrauch machen möchte, erteilt der Auftraggeber JRS, Janssen RuiterSport Agenturen oder einem durch diese zu bestimmenden Dritten die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von JRS, Janssen RuiterSport befindet oder befinden könnte und dieses mitzunehmen.
Datenschutzerklärung
Artikel 14
JRS Datenschutz ist für JRS, Janssen RuiterSport Agenturen von großer Bedeutung. Wir bemühen uns um eine transparente und offene Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Aus diesem Grund haben wir eine JRS Datenschutzerklärung festgelegt. Diese erklärt, wie Ihre persönlichen und geschäftlichen Daten verarbeitet und geschützt werden. Indem Sie diesen Geschäftsbedingungen zustimmen, stimmen Sie auch den Datenschutzrichtlinien von JRS zu. Das Dokument ist diesen Lieferbedingungen als Anlage beigefügt.
So vereinbart und in zweifacher Ausfertigung in Prinsenbeek am 01.07.2019 erstellt.
Unterschrift Verkäufer: Unterzeichnung Auftraggeber:
Judith Janssen,
namens
JRS Janssen RuiterSport
Prinsenbeek
Niederlande